Aufnahmeverfahren

Ein Schritt nach dem anderen.

Wir freuen uns sehr auf Ihre Kontaktaufnahme und stehen Ihnen bei Ihren Anliegen mit weiterführenden Auskünften gerne beratend zur Verfügung. An dieser Stelle möchten wir Sie kurz über die notwendigen Schritte des Verfahrens zur Aufnahme Ihres Kindes an die Etz Chaim Schule informieren. Es werden Kinder und Jugendliche im Alter von vier bis zwanzig Jahren aufgenommen. Das Verfahren entspricht dem aktuell gültigen Zuweisungsverfahren zur Sonderschulung.

Sonderschulverfügung

Für die Aufnahme an der Etz Chaim Schule muss die amtliche Sonderschulverfügung vorliegen. Steht die Sonderschulbedürftigkeit eines Kindes zur Diskussion, wenden sich die Eltern nach erfolgtem Standortgespräch zusammen mit der Leitung der aktuell besuchten Bildungsstätte an die zuständige Schulpflege.

Die Schulpflege erteilt dem Schulpsychologischen Dienst (SPD) den Auftrag zur Prüfung und Abklärung der Anfrage. Sind bereits vorgängig Abklärungen von anderen Fachstellen durchgeführt worden, werden auch diese durch den SPD beurteilt. Empfiehlt nun der SPD eine Sonderschulung, geht diese Empfehlung an die Schulpflege, welche die Verfügung ausstellt. Gerne steht Ihnen die Etz Chaim Schule während dieses Prozesses beratend zur Seite.

Eintritt in die Etz Chaim Schule

In einem Orientierungsgespräch soll geklärt werden, ob die Etz Chaim Schule die geeignete Institution für Ihr Kind sein wird. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Schnuppertag zu absolvieren. Entschliessen Sie sich für eine Schulung durch die Etz Chaim Schule, erhalten Sie nach positivem Entscheid der Schulleitung ein Anmeldeformular.